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Rechtliches

Internet und Recht - zwei konträre Disziplinen und ein Erklärungsversuch

Ist es im „normalen Recht“ schon nicht einfach, so potenzieren sich die Probleme im Internet:

Ursprünglich war das Internet in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen. Das heißt:

Aber das allein genügt nicht:

Erst in der Praxis zeigen sich dann die vielen Konstellationen, die zu Ungerechtigkeiten führen können, welche beim Erstellen des Gesetzes nicht alle berücksichtigt werden konnten. Warum?

Gesetze müssen allgemein formuliert werden und in sich logisch sein. Man kann Gesetze nicht so gestalten, dass damit jeder erdenkliche Einzelfall abgedeckt werden kann. Solche Fälle zu lösen ist Aufgabe der Rechtsprechung, also der Gerichte, die dann die Gesetze auslegen und bestimmen, wie mit sich widersprechenden Interessen umgegangen werden kann.

Manchmal führen diese Fälle auch dazu, dass ein Gesetz neu überprüft oder nachgebessert werden muss. Somit wird Recht und Gesetz laufend fortentwickelt.

Erschwerend kommt hinzu, dass zunehmend die Rechtssysteme anderer Staaten eine Rolle spielen, denn das Recht ist immer an ein Staatsgebiet gebunden, wohingegen das Internet solche Grenzen nicht kennt.

Das Internet ist technologieabhängig und aufgrund seiner Virtualität nicht geographisch orientiert. Bits und Bytes funktionieren in jeder Sprache, in jedem Land, sofern die technischen Voraussetzungen und Vernetzungen gegeben sind. Das Recht dagegen ist stark gebietsabhängig und ist genauso wie Sprache und Kultur aus der Geschichte heraus gewachsen. Demzufolge hängen auch die Menschen eines bestimmten Gebiets an ihren Gewohnheiten und Werten, die sich auch in Recht und Gesetz wiederspiegeln.

Am einfachsten lässt sich dies anhand des Strafrechts darstellen:
Es gibt Staaten, in denen Foltermethoden und Todesstrafe als legitime Mittel der Disziplinierung und Ahndung von Verbrechen angesehen werden. Bei uns in Deutschland wird so etwas sicherlich an dem einen oder anderen Stammtisch debattiert oder bei Bekanntwerden schlimmer Verbrechen auch allgemein diskutiert. Unsere Verfassung und die darauf gründenden Gesetze lassen bei uns diese Methoden nicht zu.   

Das Internet ist eine eher nüchterne Angelegenheit, wohingegen Recht und Inhalte des Internets die Menschen umtreiben, verändern, verbinden und zerstreiten können.

Auch wenn oben gesagt wurde, dass sich das Recht bezüglich des Internets weiterentwickelt, so doch deutlich langsamer als sich das Internet entwickelt. Die Ursachen sind nicht nur im Gesetzgebungsverfahren zusehen, was meist eine längerfristige Angelegenheit ist.

Gerade wegen der zunehmenden Anzahl an Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, internationaler, völkerrechtlicher oder sonstiger Art wird es auch schwieriger, neue Gesetze zu verfassen, die sich mit den bestehenden „vertragen“.  Denn die Gesetzgeber müssen reagieren, sollen aber möglichst mit bestehenden Gesetzen oder Wertmaßstäben nicht kollidieren. Das heißt, um ein Gesetz zu verabschieden muss dies vielfach geprüft und potentielle Fälle durchgespielt werden. Bei der Vielzahl an bestehenden Gesetzen können jedoch nicht alle gleichermaßen berücksichtigt werden und schon gar nicht alle Fallkonstellationen, die zu Ungerechtigkeiten in der Gesetzesanwendung führen könnten.  

Das Internet hingegen ist allen zugänglich, die daran mitwirken möchten und das ist potentiell die gesamte Weltbevölkerung bzw. derjenige Teil mit Internetanschluss. Beim der Weiterentwicklung des Internets sind primär technische Hürden zu nehmen.   Dass hier der Fortschritt viel rasanter von statten geht, liegt auf der Hand. Hinzu kommen die mit dem Internet mehr oder weniger verknüpften mobilen Endgeräte, die Innovation und Vernetzung zusätzlich beschleunigen. Das Recht „hinkt“ hier also immer etwas hinterher.

Im Folgenden sollen einige Aspekte und ihre Regelungen für Internet-Nutzer dargestellt werden.